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Gesetzgeber schreibt vor: 19 Zigaretten statt bisher 17

 Pressemitteilung vom 21. Juli 2009

 
Der Deutsche Zigarettenverband informiert: Bundestag und Bundesrat haben das „Vierte Gesetz zur Änderung Verbrauchsteuergesetzen“ beschlossen. Danach müssen ab sofort Zigarettenpackungen in Deutschland mindestens 19 statt wie bisher 17 Zigaretten enthalten.
Gemäß einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2009 können die 17er-Packungen noch verkauft werden. Danach dürfen sich diese Packungen aber nicht mehr im Handel befinden, sondern nur noch die 19er-Packungen.

Darüber hinaus unterstützt der Deutsche Zigarettenverband (DZV) den Handel in der Kommunikation des neuen gesetzlichen Mindestinhalts für Zigarettenpackungen von 19 Stück. Das Plakat, das nicht nur den Handel und seine Mitarbeiter über die Details dieser gesetzlichen Neuregelung informiert, sondern sich auch als Aushang zur Information der Konsumenten bestens eignet, kann als Datei heruntergeladen werden.