Thematische Übersicht
Überarbeitung der EU Tabakprodukt-Richtlinie
Die Europäische Kommission bereitet derzeit die Änderung der Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37/EG vor.
Die Richtlinie regelt die „Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen“, zum Beispiel die Gestaltung der Warnhinweise, die Offenlegung von Zusatzstoffen und das Verbot von bestimmten Produktbezeichnungen wie „Mild“ oder „Light“. Die Richtlinie wurde 2001 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet und 2002 in Deutschland umgesetzt.
Artikel 11 der Richtlinie legt fest, dass die Kommission in der Regel alle zwei Jahre einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen soll. Die Federführung bei der Überprüfung liegt in der EU-Kommission bei der Generaldirektion „Gesundheit“ (DG SANCO), die nach zwei Berichten in den Jahren 2005 und 2007 nun eine Änderung der Tabakprodukt-Richtlinie vorbereitet und dafür eine Folgenabschätzung gestartet hat.
Änderung der Richtlinie – der politische Regelungsprozess
Eine Richtlinienüberarbeitung ist in mehrere regulatorische Schritte unterteilt, wovon der erste die sogenannte Folgenabschätzung („impact assessment“) ist. Hier untersucht die EU-Kommission mögliche Folgen von Änderungen an der Richtlinie (und ebenso vom Festhalten am gegenwärtigen Status quo), um auf dieser Grundlage einen Entwurf für eine novellierte Richtlinie vorzulegen.
Teil dieser Folgenabschätzung war eine Online-Konsultation von EU-Bürgern und Interessenvertretern aus Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und Behörden, die vom 24. September bis zum 17. Dezember 2010 stattgefunden hat.
Seit Juli 2011 liegen die Ergebnisse der Konsultation vor: Insgesamt wurden 85.513 Einwendungen eingereicht – noch nie wurde bei einer EU-Konsultation eine vergleichbar hohe Zahl erreicht. 96 Prozent der Einwendungen kamen von EU-Bürgern, was ein klares Zeichen für das starke öffentliche Interesse an dem Thema ist.
Bei den meisten neuen Regulierungsvorschlägen war die Mehrheit der Eingaben von EU-Bürgern für die Beibehaltung des Status quo. Viele Bürger bezweifelten vor allem, dass die Einführung von Einheitspackungen und Bildwarnhinweisen Jugendliche vom Rauchen abhalte oder die Verbreitung des Rauchens eindämmen würde. Sie sahen darin eher die Gefahr, dass der illegale Handel erleichtert würde. Ähnlich war das Bild beim Thema Zugang zu Tabakprodukten: Das Auslageverbot wurde als übermäßiger Eingriff in das Entscheidungsrecht des Verbrauchers kritisiert. Stattdessen sprachen sich Europas Bürger für wirksamere Kontrollen aus – wie etwa bei der Altersüberprüfung, um Minderjährige am Zugang zu Zigaretten zu hindern.
Außerdem sprachen sich die meisten Bürger gegen das Automatenverbot und das Verbot des Internethandels mit Tabakprodukten aus, weil sie dadurch ihre persönliche Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sähen.
Die Europäische Kommission hat deutlich gemacht, dass sie die Meinungen und Informationen aus der öffentlichen Konsultation berücksichtigen wird.
Nach Vorlage des Abschlussberichtes zur Folgenabschätzung beginnt die „Ressortabstimmung“ zur Änderung der Richtlinie zwischen den Generaldirektionen der EU-Kommission. Der abgestimmte Änderungsvorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Tabakprodukt-Richtlinie wird Mitte 2012 erwartet.
Das alleinige Initiativrecht für die Ausgestaltung des Richtlinienentwurfs liegt also bei der EU-Kommission. Die finale Entscheidung über die Änderung der Tabakprodukt-Richtlinie wird hingegen von den Mitgliedstaaten der EU im Ministerrat und dem Europäischen Parlament gemeinsam im durchschnittlich zwei Jahre dauernden Mitentscheidungsverfahren getroffen. Nach einer Einigung dieser beiden EU-Organe – voraussichtlich 2013/14 – müssen die Mitgliedstaaten die geänderten Bestimmungen innerhalb einer Frist von wahrscheinlich etwa zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
