Komplettverbot von Zusatzstoffen

Tabakzusatzstoffe werden von den Herstellern zur Aufrechterhaltung einer gleichbleibenden Produktqualität, zur Erzielung eines für die jeweilige Marke typischen Geruchs- und Geschmackseindruckes und damit als Unterscheidungsmerkmal gegenüber anderen Marken im Wettbewerb verwendet. Zusatzstoffe werden von den Unternehmen nicht mit der Intention hinzugefügt, um den Einstieg in das Rauchen zu erleichtern oder das Aufhören zu erschweren.

Seit 2002 übermitteln die Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen die nach der Tabakprodukt‐Verordnung geforderten Informationen zu den verwendeten Zusatzstoffen jährlich an die jeweils zuständige Behörde, einschließlich der zur Verfügung stehenden toxikologischen Daten. 

Zur Übermittlung und Bewertung von Zusatzstoff-Daten benötigen die Unternehmen und Regulierungsbehörden ein nachhaltiges, robustes und sicheres EDV-gestütztes-System. Die Mitglieder des DZV befürworten die europaweit harmonisierte Einführung des im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelten EMTOC-Systems.

Das Bestreben der Europäischen Kommission, eine gemeinsame Liste mit zugelassenen Zusatzstoffen zu erstellen, wird grundsätzlich von den Mitgliedern des DZV befürwortet. Sie würde für alle beteiligten Parteien auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten größere Verlässlichkeit schaffen. Die Basis für eine gemeinsame Liste muss jedoch eine europaweit harmonisierte Bewertungsstrategie mit validierten Prüfkriterien sein. Das Verbot oder die Zulassung eines Zusatzstoffes sollte auf einer umfassenden wissenschaftlichen und für Tabakerzeugnisse relevanten Bewertung basieren. Dabei sollte im Sinne des Verbraucherschutzes die Frage beantwortet werden, ob ein Zusatzstoff die gesundheitlichen Risiken, die mit dem Rauchen verbunden sind, erhöht.

Es gibt Forderungen nach einem Verbot von Tabakzusatzstoffen, die vornehmlich auf den Annahmen beruhen, dass Zusatzstoffe eine etwaige „süchtig machende“ Wirkung von Tabakprodukten verstärken oder Tabakprodukte „attraktiver“ für den Konsumenten machen könnten. Für diese Annahmen fehlt aber eine überzeugende wissenschaftliche Begründung:

Die wissenschaftliche Expertengruppe der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks SCENIHR) hat zentrale Fragen zur Beurteilung von Attraktivität und Suchtpotenzial von Zusatzstoffen in Tabakprodukten untersucht und kommt zu dem klaren Schluss, dass nach Begutachtung der wissenschaftlichen Ergebnisse kein Zusatzstoff identifiziert werden konnte, der für sich selber eine süchtig machende Wirkung besitzt und dass es keine Anhaltspunkte für eine Verstärkung der süchtig machenden Wirkung von Nikotin durch Zusatzstoffe gibt.

Der Begriff „Attraktivität“ ist subjektiv, nicht eindeutig definiert und als regulatorischer Terminus nicht geeignet. Das von Regulatoren verwendete Prinzip der „Attraktivität“ als Basis für eine Regulierung von Zusatzstoffen und als zulässiges gesundheitspolitisches Ziel lehnen die Mitgliedsunternehmen des DZV ab.

Falls die EU-Kommission überlegt, Restriktionen für eine oder mehrere Zusatzstoffe einzuführen, unterliegt sie der Verpflichtung, derartige Maßnahmen durch eindeutige Definitionen und belastbare wissenschaftliche Nachweise zu untermauern.

Ein Komplettverbot von Zusatzstoffen würde gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen, da seine Wirksamkeit und Erforderlichkeit im Hinblick auf den Gesundheitsschutz nicht belegt ist. Darüber hinaus führt es zu erheblichen Verwerfungen am Markt und stellt ein unnötiges Handelshemmnis dar. American Blend Tabak (mit Zusatzstoffen), der in Deutschland einen Marktanteil von rund 95 Prozent hat, erhielte ein verkaufsverbot und die weiterhin bestehende Nachfrage der Konsumenten würde großes Potential für Schmuggler bieten.