Rauchbestandteile

Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt im Zigarettenrauch

Bei der Verbrennung von Tabak entsteht ein komplexes Rauchgemisch, das sich aus einer Gas- und einer Partikelphase zusammensetzt. Der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt im Rauch einer Zigarette wird mit standardisierten Messverfahren der Internationalen Standardorganisation (ISO) ermittelt, die fast überall in der Welt anerkannt sind. Dabei wird im Labor eine „Rauchmaschine" eingesetzt.

Definitionsgemäß ist die Partikelphase des Rauches das Kondensat (auch Teer genannt), das sich beim Abrauchen mit einer Rauchmaschine im Labor auf einem Filter ansammelt. Nikotin ist eine Substanz, die von Natur aus in der Tabakpflanze vorkommt. Man findet Nikotin auch in anderen Arten derselben Pflanzenfamilie, wie zum Beispiel der Tomate, der Kartoffel und der Aubergine, dort allerdings in wesentlich geringeren Konzentrationen als im Tabak. Kohlenmonoxid ist ein Gas, das generell bei der unvollständigen Verbrennung organischer Substanzen entsteht. Es kann als Bestandteil der Gasphase den Filter der Rauchmaschine ungehindert passieren und wird dahinter aufgefangen und gemessen. Die Höchstmenge für Teer liegt bei 10 mg/Zigarette, für Nikotin bei 1 mg/Zigarette und für Kohlenmonoxid bei 10 mg/Zigarette.

Beim maschinellen Abrauchen von Zigaretten werden die im Rauch befindlichen Partikel auf einen speziellen Faserfilter (Cambridge-Filter) niedergeschlagen und der Niederschlag (Rohkondensat) mit dem darin enthaltenen Nikotin und Wasser gewogen. Nach Extraktion mit einem Lösungsmittel werden in der Lösung Nikotin und Wasser bestimmt. Der Teergehalt wird durch Abzug des gemessenen Nikotins und Wasser berechnet und ist genau genommen das nikotinfreie, trockene Rauchkondensat.

Bestimmung von Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid gemäß bestehender DIN ISO Normen:

  • DIN ISO 3402 „Tabak und Tabakerzeugnisse – Klima zum Konditionieren und Prüfen"
  • DIN ISO 3308 „Zigaretten-Abrauchmaschine für Routineanalysen – Begriffe und Standardbedingungen"
  • DIN ISO 4387 „Zigaretten – Bestimmung des Rohkondensats und des nikotinfreien Trockenkondensats unter Verwendung einer Zigaretten-Abrauchmaschine für Routineanalysen"
  • DIN ISO 10315 „Zigaretten – Nikotinbestimmung in Rauchkondensaten – Gaschromatographisches Verfahren"
  • DIN ISO 8454 „Zigaretten – Bestimmung des Kohlenmonoxidgehalts in der Gasphase von Zigarettenrauch – NDIR-Verfahren"

Kein Aufdruck mehr von Teer-, Nikotin, und Kohlenmonoxidwerten

Die Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidwerte mussten seit dem 1. Januar 2004 auf die Packungen von Zigaretten gedruckt werden und dabei 10 % der Packungsseitenfläche bzw. 10 % der Fläche auf Plakat- und Anzeigenmotiven einnehmen. Mit Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes am 20. Mai 2016 dürfen diese Werte nun nicht mehr aufgedruckt werden, weil die aufgedruckten Werte beim Konsumenten den Eindruck erwecken könnten, dass ein Tabakprodukt weniger schädlich sein könnte als das andere.

Die Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidwerte werden von Maschinen unter standardisierten Bedingungen ermittelt und können nicht die tatsächlich inhalierten Mengen an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid beim individuellen Raucher wiederspiegeln. Je nachdem, wie intensiv eine Zigarette geraucht wird, variieren auch die von einem Raucher inhalierten Mengen an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid. Das ist seit langem bekannt. Dennoch liefern diese Werte Verbrauchern und Behörden vergleichbare Informationen zum Produkt auf Basis eines international anerkannten Standards.

Konsumenten können diese Produktinformation nun nicht mehr direkt auf dem Produkt ablesen, sondern müssen sich auf den Internetseiten der Hersteller oder des BMEL darüber informieren, wie viel Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid im Rauch ihrer Zigarette ist.

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und seine Mitgliedsfirmen befürworten eine wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Regulierung des Genussmittels Zigarette.

Die jetzigen maschinellen Abrauchverfahren sind ein weltweit brauchbares Instrument für Regulierungsbehörden und Labore, nach einheitlichen Methoden den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt verschiedener Zigaretten zu vergleichen. Diese international anerkannten und standardisierten Methoden können jedoch nicht exakt das menschliche Rauchverhalten wiedergeben. Wir unterstützen daher aktiv mit der in der Tabakindustrie vorhandenen Kompetenz die Suche nach anderen Methoden, die möglicherweise alternative und zusätzliche Informationen bereitstellen. Wir bedauern den Wegfall der Aufdruckwerte seit dem 20. Mai 2016, da diese Werte aus unserer Sicht eine wichtige Produktinformation für den Konsumenten aber auch für die Behörden darstellt.

International

  • WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums - Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) vom 21 Mai 2003 (PDF)

Europa

  • Beschluss des Rates 2004/513/EG vom 2. Juni 2004 zum WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (PDF)

Deutschland

  • Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom 27. April 2016 (PDF)
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom 4. April 2016 (PDF)
  • Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen der WHO vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs vom 19. November 2004 (PDF)