Aktuelles
Thema Jugendschutz

Seit dem 1.September 2007 gilt für Zigaretten das Abgabealter 18 Jahre!
In Jugendschutzgesetz § 10 ist geregelt:
- keine Abgabe von Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren
- kein Konsum von Tabakwaren durch Personen unter 18 Jahren
- kein Automatenverkauf an Personen unter 18 Jahren ab 1. Januar 2009
- Pflicht für Handel und Gastronomie geändertes Jugendschutzgesetz einzuhalten und auf die Altersbeschränkung hinzuweisen
Die Deutsche Zigarettenindustrie hat sich zum Ziel gesetzt:
- Förderung von gesetzestreuem Verhalten im Bereich Jugendschutz
- Eintritt für die konsequente Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Handel
- Verantwortungsvoller Umgang mit der Produktgruppe ‚Tabak‘ durch Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
- Die Selbstregulierung des Einzelhandels durch Kassensysteme mit Alarmfunktion für jugendschutzrelevante Produkte wird als Weg begrüßt
Der Deutsche Zigarettenverband steht mit seinen Jugendschutzaktivitäten aber nicht alleine. Auch andere Verbände und Industriezweige widmen sich dem Schutz von Jugendlichen.
