Thematische Übersicht
Angaben zum Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt im Zigarettenrauch
Bei der Verbrennung von Tabak entsteht ein komplexes Rauchgemisch, das sich aus einer Gas- und einer Partikelphase zusammensetzt.
Definitionsgemäß ist die Partikelphase des Rauches das Kondensat (oder auch Teer genannt), die sich beim Abrauchen mit einer Rauchmaschine im Labor auf einem Filter ansammelt.
Nikotin ist eine Substanz, die von Natur aus in der Tabakpflanze vorkommt. Man findet Nikotin auch in anderen Arten derselben Pflanzenfamilie, wie zum Beispiel der Tomate, der Kartoffel und der Aubergine, dort allerdings in wesentlich geringeren Konzentrationen als im Tabak.
Kohlenmonoxid ist ein Gas, das generell bei der unvollständigen Verbrennung organischer Substanzen entsteht. Es kann als Bestandteil der Gasphase den Filter der Rauchmaschine ungehindert passieren und wird dahinter aufgefangen und gemessen.
Der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt einer Zigarette wird im allgemeinen mit standardisierten Messverfahren der Internationalen Standardorganisation (ISO) ermittelt, die fast überall in der Welt anerkannt sind. Dabei wird im Labor eine „Rauchmaschine" eingesetzt.
Beim maschinellen Abrauchen von Zigaretten werden die im Rauch befindlichen Partikel auf einen speziellen Faserfilter (Cambridge-Filter) niedergeschlagen und der Niederschlag (Rohkondensat) mit dem darin enthaltenen Nikotin und Wasser gewogen. Nach Extraktion mit einem Lösungsmittel werden in der Lösung Nikotin und Wasser bestimmt. Der auf der Zigarettenpackung angegebene Teergehalt wird durch Abzug des gemessenen Nikotins und Wasser berechnet und istgenau genommen das nikotinfreie, trockene Rauchkondensat.
In Deutschland wird die Bestimmung der drei Aufdruckwerte Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid gemäß bestehender DIN ISO Normen vorgenommen:
- DIN ISO 3402 „Tabak und Tabakerzeugnisse – Klima zum Konditionieren und Prüfen"
- DIN ISO 3308 „Zigaretten-Abrauchmaschine für Routineanalysen – Begriffe und Standardbedingungen"
- DIN ISO 4387 „Zigaretten – Bestimmung des Rohkondensats und des nikotinfreien Trockenkondensats unter Verwendung einer Zigaretten-Abrauchmaschine für Routineanalysen"
- DIN ISO 10315 „Zigaretten – Nikotinbestimmung in Rauchkondensaten – Gaschromatographisches Verfahren"
- DIN ISO 8454 „Zigaretten – Bestimmung des Kohlenmonoxidgehalts in der Gasphase von Zigarettenrauch – NDIR-Verfahren"
Der Gesetzgeber führte mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie Höchstmengen für diese drei Rauchbestandteile ein. Derzeit liegt die aktuelle Höchstmenge für Teer bei 10 mg/Zigarette, für Nikotin bei 1 mg/Zigarette und für Kohlenmonoxid bei 10 mg/Zigarette. Seit dem 1. Januar 2004 müssen diese Werte aufgedruckt werden und 10 % der Packungsseitenfläche bzw. auf Plakat- und Anzeigenmotiven 10 % der Fläche einnehmen.
Kompensation
Die Art und Weise, wie eine Zigarette geraucht wird, variiert von Raucher zu Raucher. Damit variieren auch die von einem Raucher inhalierten Mengen an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid. Je nachdem, wie intensiv geraucht wird, spiegeln die auf den Packungen aufgedruckten Werte somit nicht die tatsächlich aufgenommenen Mengen wider. So können z. B. Raucher Zigaretten mit einem niedrigen Teer- und Nikotingehalt intensiver rauchen und dadurch mehr Teer und Nikotin aufnehmen als die auf der Packung angegebenen Werte.
Häufigere, tiefere und längere Züge oder das Blockieren von Ventilationslöchern im Filter können die Menge des aufgenommenen Rauches beeinflussen.
