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Der DZV informiert über Rauchbestandteile, Zusatzstoffe, LIP-Zigaretten und regulatorische Standards. Faktenbasiert, verständlich und wissenschaftlich fundiert.

Beim Verbrennen von Tabak entsteht ein komplexes Gemisch aus Gas- und Partikelphase. Die Gehalte an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid (TNCO) werden weltweit nach standardisierten ISO-Verfahren gemessen. Grundlage ist das maschinelle Abrauchen von Zigaretten unter definierten Laborbedingungen.

Was bedeuten die Messwerte?

  • Teer: das nikotinfreie, trockene Rauchkondensat, das sich auf einem Filter niederschlägt

  • Nikotin: ein natürlicher Bestandteil der Tabakpflanze

  • Kohlenmonoxid (CO): entsteht bei unvollständiger Verbrennung organischer Substanzen

Die gesetzlichen Höchstwerte pro Zigarette betragen: 10 mg Teer, 1 mg Nikotin, 10 mg Kohlenmonoxid.

Relevante ISO-Normen

  • ISO 3402 – Konditionierung und Prüfbedingungen

  • ISO 3308 – Standardbedingungen für Abrauchmaschinen

  • ISO 4387 – Bestimmung von Rauchkondensat

  • ISO 10315 – Nikotinbestimmung

  • ISO 8454 – CO-Bestimmung

Diese Normen schaffen eine international vergleichbare Grundlage für Behörden, Labore und Hersteller.

Warum TNCO-Werte nicht mehr auf Packungen stehen

Bis 2016 mussten Teer-, Nikotin- und CO-Werte auf Zigarettenpackungen abgedruckt werden. Mit dem Tabakerzeugnisgesetz entfiel diese Vorgabe. Begründung des Gesetzgebers: Die Werte könnten suggerieren, ein Produkt sei „weniger schädlich“ als ein anderes.

Maschinell ermittelte TNCO-Werte sind jedoch weiterhin relevant, da sie einheitliche Vergleichsdaten liefern. Sie spiegeln nicht das individuelle Rauchverhalten wider, dienen aber Behörden und Herstellern als wichtige technische Produktinformation.

Konsumenten können die Werte heute über die Webseiten der Hersteller oder das BMEL abrufen.

DZV-Position

Der DZV bedauert den Wegfall der Packungsangaben seit Mai 2016, da sie eine transparente, standardisierte Verbraucherinformation darstellten. Zugleich unterstützt der Verband die Weiterentwicklung alternativer wissenschaftlicher Messmethoden.

 

Was bedeutet „LIP“?

„Lower Ignition Propensity“ beschreibt Zigaretten, deren Zündpotenzial durch konstruktive Maßnahmen verringert wird. Ziel ist es, das Risiko unbeabsichtigter Brände durch abgelegte Glimmsticke zu senken.

Funktionsweise

LIP-Zigaretten nutzen Spezialpapier mit ringförmigen „Bändern“, die die Sauerstoffzufuhr reduzieren. Erreicht die Glut ein Band, soll die Zigarette selbstständig verlöschen.

Prüfstandards

Die Brandsicherheit wird nach EN 16156:2010 und EN ISO 12863 getestet. Ein Produkt gilt als LIP-konform, wenn mindestens 75 % der Testzigaretten vorzeitig verlöschen.

Internationale Einführung

  • Erste Entwicklungen ab 1984 (USA)

  • Markteinführung ab 2000

  • Gesetzliche Pflicht in den USA (seit 2011 in allen Bundesstaaten)

  • Kanada: seit 2005

  • Australien: seit 2010

  • EU: seit 2011 standardisierte Prüfanforderungen

Die tatsächliche Wirkung auf die Gesamtzahl brandbedingter Vorfälle wird weiterhin wissenschaftlich diskutiert.

Was sind Zusatzstoffe?

Zusatzstoffe sind alle Stoffe, die einem Tabakerzeugnis außer dem Tabak zugesetzt werden. Dazu gehören:

  • Aromen und Geschmacksstoffe

  • Papier-, Filter- und Markenstempelbestandteile

  • Stabilisatoren für Glimmverhalten und Produktqualität

In Deutschland sind rund 500 Zusatzstoffe zugelassen; pro Marke wird jedoch nur ein kleiner Teil eingesetzt.

Wofür werden Zusatzstoffe verwendet?

  • Markenspezifischer Geschmack

  • Gleichmäßiger Abbrand

  • Produktstabilität

  • Differenzierung im Wettbewerb

Viele Zusatzstoffe sind natürliche oder naturidentische Substanzen, häufig bereits aus dem Lebensmittelbereich bekannt (GRAS-Status, FEMA-Liste).

Gesetzliche Grundlagen zur Verwendung von Zusatzstoffen

Seit Mai 2016 gelten das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung. Sie regeln u. a.:

  • Verbot „charakteristischer Aromen“ (z. B. Vanille, Frucht)

  • Mentholverbot ab Mai 2020

  • Verbot irreführender Stoffe wie Vitamine

  • Pflicht zur Offenlegung aller Zusatzstoffe gegenüber dem BMEL

Hersteller müssen sämtliche verwendeten Zusatzstoffe mit Mengenangaben und toxikologischen Daten melden.

 

DZV-Position zur Regulierung

Der DZV befürwortet eine wissenschaftlich fundierte, nachvollziehbare Regulierung. Ein Zusatzstoff sollte jedoch nur dann eingeschränkt werden, wenn belastbare wissenschaftliche Daten zeigen, dass er das gesundheitliche Risiko über das tabakrauchtypische Niveau hinaus erhöht.

Derzeit fehlt jedoch ein EU-weit einheitliches Bewertungsverfahren für Zusatzstoffe.

Im EU-Projekt PITOC wurden Informationsblätter zu 14 Zusatzstoffen veröffentlicht. Die Dokumente enthalten jedoch Bewertungen, die aus Sicht des DZV wissenschaftlich nicht ausreichend belegt sind.

DZV-Stellungnahme zu PITOC

  • Zusatzstoffe dienen nicht der Suchtsteigerung.

  • Es gibt keine wissenschaftlichen Belege, dass Zusatzstoffe den Einstieg ins Rauchen erleichtern oder Jugendliche ansprechen.

  • Viele Stoffe sind ohnehin natürlicherweise im Tabakblatt enthalten (z. B. Zucker, Zellulose).

  • Die EU verfügt bisher über keine validierten Prüfmethoden, um „Attraktivität“ oder suchtverstärkende Effekte zuverlässig zu messen.

  • Das Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks (SCENIHR) bestätigt: Es gibt keine Hinweise, dass Zusatzstoffe die süchtig machende Wirkung von Nikotin verstärken.

International

  • WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums - Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) vom 21 Mai 2003 (PDF)

Europa

  • Beschluss des Rates 2004/513/EG vom 2. Juni 2004 zum WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (PDF)

Deutschland

  • Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom 27. April 2016 (PDF)
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom 4. April 2016 (PDF)
  • Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen der WHO vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs vom 19. November 2004 (PDF)
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