Rechtliche Grundlagen für Tabakerzeugnisse
Die Regulierung von Tabakerzeugnissen basiert auf internationalen, europäischen und nationalen Rechtsgrundlagen. Diese Seite bietet einen strukturierten Überblick.
Inhaltsstoffe
Derzeit werden für die Herstellung von Zigaretten in Deutschland Zusatzstoffe verwendet, die durch das deutsche Tabakerzeugnisgesetz und die deutsche Tabakerzeugnisverordnung geregelt und erlaubt sind.
Informationen zu produktspezifischen Auflistungen sind auf den Internetseiten der Mitgliedsfirmen und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (
BMEL) veröffentlicht.
Deutschland
DIN Deutsches Institut für Normung
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/786 der Kommission vom 18. Mai 2016 zur Festlegung des Verfahrens für die Einrichtung und die Arbeitsweise eines unabhängigen Beratergremiums, das den Mitgliedstaaten und der Kommission dabei hilft zu bestimmen, ob ein Tabakerzeugnis ein charakteristisches Aroma hat (C (2016) 2921) L 131/79)
Durchführungsverordnung (EU) 2016/779 der Kommission vom 18. Mai 2016 zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Verfahren, mit denen bestimmt wird, ob ein Tabakerzeugnis ein charakteristisches Aroma hat (L 131/48)
Durchführungsbeschluss (EU) 2016/787 der Kommission vom 18. Mai 2016 mit einer Prioritätenliste von Zusatzstoffen, die in Zigaretten und in Tabak zum Selbstdrehen enthalten sind und erweiterten Meldepflichten unterliegen (ABl. L 131 vom 20.5.2016, S. 88
Kinder- und Jugendschutz
Für den DZV und seine Mitgliedsunternehmen ist der Kinder- und Jugendschutz ein wichtiges Anliegen. Neben dem Engagement für eine strikte Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Handel durch konsequente Ausweiskontrollen bei jüngeren Kunden hat der Verband einen eigenen DZV-Werbekodex beschlossen.
Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002, zuletzt geändert am 10. März 2017
Nichtraucherschutz
Bundesweit gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln. Auch das Rauchen am Arbeitsplatz oder in Gaststätten ist stark eingeschränkt und reglementiert.
Europa
Deutschland
Verordnung über Arbeitsstätten - Stand: 19. Juli 2010
Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007
Gaststättengesetz - Stand 7. September 2007
Regelungen der einzelnen Bundesländer
Tabakproduktregulierung
Die EU-Tabakprodukt-Richtlinie regelt die „Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten“. Das umfasst für Tabakerzeugnisse z. B. die Gestaltung der gesundheitsbezogenen Warnhinweise auf den Verpackungen, die Offenlegung von Zusatzstoffen und das Verbot von bestimmten Produktbezeichnungen wie „Mild“ oder „Light“. Auch für nikotinhaltige elektronische Zigaretten werden mit der Richtlinie reguliert und u.a. ein maximaler Nikotingehalt festgelegt, ein einheitlicher gesundheitsbezogener Warnhinweis sowie Werbeverbote eingeführt und Meldeverpflichtungen für Hersteller und Importeure erlassen. Ausführliche Informationen zu den Regelungsinhalten für Fabrikzigaretten finden Sie
HIER, zum Thema Warnhinweise
HIER.
Europa
Europäische Union: Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 03. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG
EU-Richtlinie 2014/39/EU vom 12. März 2014 zur Änderung der Richtlinie 2012/9/EU hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und der Frist für den Ablauf der Übergangszeit
Rand Europe: „Assessing the Impacts of Revising the Tobacco Products Directive“ im Auftrag der Europäischen Kommission v. September 2010
Europäische Kommission: „Report on the public consultation on the possible revision of the Tobacco Products Directive“ (2001/37/EC) v. Juli 2011
Durchführungsbeschluss 2015/1842/EU der Kommission vom 9. Oktober 2015 über die technischen Spezifikationen für das Layout, die Gestaltung und die Form der kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise für Rauchtabakerzeugnisse
Durchführungsbeschluss 2015/2183/EU der Kommission vom 24. November 2015 zur Festlegung eines Formats für die Meldung von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern
Durchführungsbeschluss 2015/2186/EU der Kommission vom 25. November 2015 zur Festlegung eines Formats für die Bereitstellung und Verfügbarmachung von Informationen über Tabakerzeugnisse
Durchführungsbeschluss 2016/586/EU der Kommission vom 14. April 2016 zu den technischen Normen für den Nachfüllmechanismus elektronischer Zigaretten
Durchführungsverordnung 2016/779/EU der Kommission vom 18. Mai 2016 zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Verfahren, mit denen bestimmt wird, ob ein Tabakerzeugnis ein charakteristisches Aroma hat
Durchführungsbeschluss 2016/786/EU der Kommission vom 18. Mai 2016 zur Festlegung des Verfahrens für die Einrichtung und die Arbeitsweise eines unabhängigen Beratergremiums, das den Mitgliedstaaten und der Kommission dabei hilft zu bestimmen, ob ein Tabakerzeugnis ein charakteristisches Aroma hat
Durchführungsbeschluss 2016/787/EU der Kommission vom 18. Mai 2016 mit einer Prioritätenliste von Zusatzstoffen, die in Zigaretten und in Tabak zum Selbstdrehen enthalten sind und erweiterten Meldepflichten unterliegen
Durchführungsverordnung 2018/574/EU der Kommission vom 15. Dezember 2017 über technische Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse
Delegierte Verordnung 2018/573/EU der Kommission vom 15. Dezember 2017 über Kernelemente der im Rahmen eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse zu schließenden Datenspeicherungsverträge
Durchführungsbeschluss 2018/576/EU der Kommission vom 15. Dezember 2017 über technische Standards für Sicherheitsmerkmale von Tabakerzeugnissen
EU-Richtlinie 2015/1139 der Kommission vom 13. Juli 2015 zur Änderung der Richtlinie 2012/9/EU hinsichtlich der Frist für ihre Umsetzung und des Ablaufs der Übergangszeit
EU-Richtlinie 2012/9/EU vom 7. März 2012 zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen
Entscheidung der Kommission 2003/641/EG vom 5. September 2003 über die Verwendung von Farbfotographien oder anderen Abbildungen als gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen
Entscheidung der Kommission K(2006)1502 vom 12. April 2006 zur Änderung der Entscheidung K(2005)1452 über Farbfotografien in Anhang 1 der Richtlinie 2001/37/EG genannten ergänzenden Warnhinweise
Entscheidung der Kommission K(2005)1452 vom 26. Mai 2005 über Farbfotographien in Anhang 1 der Richtlinie 2001/37/EG genannten ergänzenden Warnhinweise
Erster Bericht der Kommission vom 27. Juli 2005 über die Anwendung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse
Zweiter Bericht der Kommission vom 27. November 2007 über die Anwendung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse
Reporting on Tobacco Product Practical Guide vom 31. Mai 2007
Deutschland
Tabaksteuer
BT Drs. 19/30490 Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschuss vom 09.06.2021
Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts. BGBl I, Fassung vom 17. 08.2021, S. 3411
Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vom 23. Oktober 2020
Ergebnis 161. Sitzung AK "Steuerschätzungen" vom 9. bis 11.11.2021
Bundeszollverwaltung: Verkündung TabStModG vom 18.10.2021
Umweltschutz
Im Mai 2019 wurde in Brüssel die EU-Richtlinie zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch Einwegplastik verabschiedet. Diese Richtlinie sieht auch Regelungen für Tabakproduktfilter vor: unter anderem die Beteiligung der Hersteller an den Entsorgungskosten und zusätzliche Kennzeichnungspflichten der Packung. Hintergründe zum Thema finden Sie
HIER, den BMU-Referentenentwurf
HIER und die Richtlinie in deutscher Fassung
HIER.
Tabakwerbung
Der Genuss von Tabakprodukten beinhaltet für den Konsumenten ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Aus diesem Grund ist die Werbung für Zigaretten in Deutschland durch Gesetze und freiwillige Selbstbeschränkungen der Mitgliedsunternehmen des DZV geregelt.
Europa
EU-Richtlinie 2003/33/EG vom 26. Mai 2003 über Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen
Deutschland
Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002, zuletzt geändert am 10. März 2017
Marketingstandards des Verbandes und der einzelnen Mitgliedsunternehmen: