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EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD)

Große Bildwarnhinweise, Verbot charakteristischer Aromen, neue Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit: Die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) zählt zu den umfangreichsten Regulierungsprojekten im Tabakbereich. Unser Themendossier erklärt, welche Regeln gelten, wie Deutschland sie umgesetzt hat, welche Auswirkungen diese insbesondere für mittelständische Hersteller hatten und wie die DZV-Position dazu ist.

Die EU-Tabakproduktrichtlinie legt europaweit fest, wie Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten hergestellt, verpackt und vermarktet werden dürfen. Ziel der Richtlinie ist eine Verbesserung des Handels im europäischen Binnenmarkt sowie eine Stärkung des Gesundheitsschutzes.

Die erste Tabakproduktrichtlinie (2001/37/EG, TPD) regelte bereits Themen wie Warnhinweise, Zusatzstoffe oder Produktbezeichnungen. Die EU-Kommission leitete 2010 einen umfassenden Reformprozess ein. Die Tabakproduktrichtlinie (2014/40/EU, TPD2) wurde daraufhin 2014 verabschiedet und musste bis Mai 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

In Deutschland wurde die Richtlinie 2016 mit dem Tabakerzeugnisgesetz umgesetzt, mit weitreichenden Veränderungen für Hersteller, Handel und Verbraucher.

Strengere Regeln für Verpackung und Warnhinweise

Zigarettenpackungen müssen seitdem zu 65 Prozent der Vorder- und Rückseite kombinierte Bild- und Textwarnhinweise tragen, dazu kommen zusätzliche Textwarnhinweise auf den Seitenflächen. Gleichzeitig wurden Packungsformate und Gestaltungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt.

Verbot charakteristischer Aromen und Zusatzstoffe

Die TPD2 verbietet Zigaretten mit charakteristischen Aromen, d.h. mit einem vom Tabakgeschmack unterscheidbaren Geschmack. Mentholzigaretten sind deswegen seit 2019 verboten. Für Hersteller bedeutet dies den Wegfall eines Marktsegments, für den Fiskus entfallen Steuereinnahmen.

Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

Ein EU-weites System zur Rückverfolgbarkeit (Track and Trace) von Tabakprodukten zielt auf die Bekämpfung des illegalen Handels. Dafür wurden umfangreiche Investitionen in Technik und Datenmanagement entlang der gesamten Lieferkette notwendig. Heute trägt jede legale Zigarettenpackung in der EU ein individuelles Erkennungsmerkmal.

 

2021 legte die Europäische Kommission einen Bericht zur Anwendung der TPD2 vor. 2022 begann die Kommission eine Evaluierung des geltenden EU-Tabakrechtsrahmens, um potenziellen Anpassungsbedarf der TPD2 und der Tabakwerberichtlinie (2003/33/EG) zu ermitteln.

Der DZV spricht sich gegen Verschärfungen des Status quo bei der Regulierung der Tabakzigarette aus und sieht diese Produktkategorie als endreguliert an. Die Analyse und ggf. punktuelle Anpassung der EU-Richtlinie über Tabakerzeugnisse müssen auf belastbarer wissenschaftlicher Evidenz basieren. Hierbei sollte insbesondere untersucht werden, ob die gegenwärtigen Maßnahmen zu einem verbesserten Schutz der öffentlichen Gesundheit, d.h. einer Senkung der Raucherprävalenz, wirksam beigetragen haben.

Europa

  • Europäische Union: Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 03. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebeung der Richtlinie 2001/37/EG (PDF)
  • EU-Richtlinie 2014/39/EU vom 12. März 2014 zur Änderung der Richtlinie 2012/9/EU hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und der Frist für den Ablauf der Übergangszeit PDF
  • Bericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der Richtlinie 2014/40/EU v. Mai 2021
  • Rand Europe: „Assessing the Impacts of Revising the Tobacco Products Directive“ im Auftrag der Europäischen Kommission v. September 2010. (PDF)
  • Europäische Kommisssion : „Report on the public consultation on the possible revision of the Tobacco Products Directive“  (2001/37/EC) v. Juli 2011 (PDF)
  • Beschluss des Rates 2004/513/EG vom 2. Juli 2004 zum WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (PDF)
  • Reporting on tobacco Product ingredients. Practical guide vom 31. Mai 2007 (PDF)

Deutschland

  • Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom 4. April 2016, zuletzt geändert am 8. Dezember 2024
  • Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisverordnung - TabakerzV)“ zuletzt geändert am 24. Juli 2023

Weiterführende Informationen

  • Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom 4. April 2016, zuletzt geändert am 8. Dezember 2024
  • Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisverordnung - TabakerzV)“ zuletzt geändert am 24. Juli 2023
  • Zur BVTE-Kampagne "Dein Ding"
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