Stellungnahme zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie

Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission einen Entwurf zur Neufassung der Tabaksteuerrichtlinie vorgelegt. Dieser sieht unter anderem deutliche Anhebungen der EU-Mindestverbrauchsteuersätze, eine Harmonisierung der Steuerkategorien sowie die Einbeziehung von Rohtabak vor. BVTE und DZV begrüßen grundsätzlich die Einführung klarer Kategorien. Gleichzeitig bestehen erhebliche Bedenken gegenüber den vorgesehenen Mindestverbrauchsteuern, die weit über das ökonomisch Tragbare hinausgehen und erhebliche Risiken bergen: Einbruch der Steuereinnahmen, Ausweichen der Konsumenten in den Schwarzmarkt und die Gefährdung des bewährten deutschen Tabaksteuermodells. In einer gemeinsamen Stellungnahme wird eine maßvolle, ausgewogene Reform gefordert, die Kohärenz mit dem deutschen Tabaksteuermodell sicherstellt, moderate, planbare Anpassungen vorsieht, ein angemessenes Steuerdifferential zwischen Zigarette und Feinschnitt wahrt, neuartige Produkte differenziert nach ihrem Risikoprofil besteuert und auf eine Mindeststeuer für Rohtabak verzichtet.

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