Warnhinweise
Nach der Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002, die zuletzt am 16. Juli 2014 geändert wurde, müssen auf den Zigarettenpackungen gesundheitsbezogene Warnhinweise aufgedruckt werden. Die Hinweise sind in deutscher Sprache und in schwarzer, fetter Helvetica-Schrift auf weißem Hintergrund aufzudrucken und sollen mit einem schwarzen Balken von mindestens drei Millimetern und höchstens vier Millimetern Breite umrandet sein.
Auf der Vorderseite der Zigarettenpackungen muss auf mindestens 30 % der Außenfläche abwechselnd einer der folgenden Allgemeinen Warnhinweise aufgebracht werden:
- "Rauchen kann tödlich sein." oder „Rauchen ist tödlich."
- "Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu."
Auf der Rückseite der Zigarettenpackungen muss auf mindestens 40 % der Außenfläche abwechselnd einer der folgenden Besonderen Warnhinweise aufgebracht werden:
- "Raucher sterben früher."
- "Rauchen führt zur Verstopfung der Arterien und verursacht Herzinfarkte und Schlaganfälle."
- "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs."
- "Rauchen in der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind."
- "Schützen Sie Kinder – lassen Sie sie nicht Ihren Tabakrauch einatmen!"
- "Ihr Arzt oder Apotheker kann Ihnen dabei helfen, das Rauchen aufzugeben."
- "Rauchen macht sehr schnell abhängig: Fangen Sie erst gar nicht an."
- "Wer das Rauchen aufgibt, verringert das Risiko tödlicher Herz- und Lungenerkrankungen."
- "Rauchen kann zu einem langsamen und schmerzhaften Tod führen."
- "Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben möchten: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Tel.: 01805-313131, www.rauchfrei-info.de."
- "Rauchen kann zu Durchblutungsstörungen führen und verursacht Impotenz."
- "Rauchen lässt Ihre Haut altern."
- "Rauchen kann die Spermatozoen schädigen und schränkt die Fruchtbarkeit ein."
- "Rauch enthält Benzol, Nitrosamine, Formaldehyd und Blausäure."