Warnhinweise


Nach der Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002, die zuletzt am 16. Juli 2014 geändert wurde, müssen auf den Zigarettenpackungen gesundheitsbezogene Warnhinweise aufgedruckt werden. Die Hinweise sind in deutscher Sprache und in schwarzer, fetter Helvetica-Schrift auf weißem Hintergrund aufzudrucken und sollen mit einem schwarzen Balken von mindestens drei Millimetern und höchstens vier Millimetern Breite umrandet sein.

Auf der Vorderseite der Zigarettenpackungen muss auf mindestens 30 % der Außenfläche abwechselnd einer der folgenden Allgemeinen Warnhinweise aufgebracht werden:

  • "Rauchen kann tödlich sein." oder „Rauchen ist tödlich."
  • "Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu."

Auf der Rückseite der Zigarettenpackungen muss auf mindestens 40 % der Außenfläche abwechselnd einer der folgenden Besonderen Warnhinweise aufgebracht werden:

  • "Raucher sterben früher."
  • "Rauchen führt zur Verstopfung der Arterien und verursacht Herzinfarkte und Schlaganfälle."
  • "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs."
  • "Rauchen in der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind."
  • "Schützen Sie Kinder – lassen Sie sie nicht Ihren Tabakrauch einatmen!"
  • "Ihr Arzt oder Apotheker kann Ihnen dabei helfen, das Rauchen aufzugeben."
  • "Rauchen macht sehr schnell abhängig: Fangen Sie erst gar nicht an."
  • "Wer das Rauchen aufgibt, verringert das Risiko tödlicher Herz- und Lungenerkrankungen."
  • "Rauchen kann zu einem langsamen und schmerzhaften Tod führen."
  • "Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben möchten: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Tel.: 01805-313131, www.rauchfrei-info.de."
  • "Rauchen kann zu Durchblutungsstörungen führen und verursacht Impotenz."
  • "Rauchen lässt Ihre Haut altern."
  • "Rauchen kann die Spermatozoen schädigen und schränkt die Fruchtbarkeit ein."
  • "Rauch enthält Benzol, Nitrosamine, Formaldehyd und Blausäure."

Der Konsum von Genussmitteln wie Tabakwaren ist mit Risiken verbunden. Die Aufklärung und Information über diese Risiken ist dringend erforderlich. Der Deutsche Zigarettenverband und seine Mitglieder befürworten grundsätzlich die schriftlichen Warnhinweise auf jeder Zigarettenpackung. Gleichzeitig bieten wir allen relevanten Akteuren unsere Unterstützung bei der Wahrnehmung dieser Informationspflicht an.

Dennoch sollen Vorschläge für Warnhinweise auf einer vernünftigen wissenschaftlichen Grundlage beruhen und das Format sowie die Anordnung der Warnung nicht unnötig von der Gestaltung der Packung ablenken. Unsere Position zur Änderung der Warnhinweise im Entwurf der neuen EU-Tabakprodukt-Richtlinie finden Sie hier.

International

  • WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums - Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) vom 21. Mai 2003 (PDF)

Europa

  • Beschluss des Rates 2004/513/EG vom 2. Juni 2004 zum WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (PDF)
  • Europäische Union: Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 03. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (PDF)
  • Richtlinie 2014/39/EU der Kommission vom 12. März 2014 zur Änderung der Richtlinie 2012/9/EU hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und der Frist für den Ablauf der Übergangszeit  (PDF)
  • EU-Richtlinie 2012/9/EU vom 7. März 2012 zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (PDF)
  • EU-Richtlinie 2001/37/EG vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (PDF)
  • Entscheidung der Kommission 2003/641/EG vom 5. September 2003 über die Verwendung von Farbfotographien oder anderen Abbildungen als gesundheitsbezogene Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen (PDF)
  • Entscheidung der Kommission K(2006)1502 vom 12. April 2006 zur Änderung der Entscheidung K(2005)1452 über Farbfotografien in Anhang 1 der Richtlinie 2001/37/EG genannten ergänzenden Warnhinweise (PDF)
  • Entscheidung der Kommission K(2005)1452 vom 26. Mai 2005 über Farbfotographien in Anhang 1 der Richtlinie 2001/37/EG genannten ergänzenden Warnhinweise (PDF) Anhang: (PDF)
  • Erster Bericht der Kommission vom 27. Juli 2005 über die Anwendung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse (PDF)
  • Zweiter Bericht der Kommission vom 27. November 2007 über die Anwendung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse (PDF)
  • Reporting on tobacco Product ingredients. Practical guide vom 31. Mai 2007 (PDF)

Deutschland

  • Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen der WHO vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs vom 19. November 2004 (PDF)
  • Tabakprodukt-Verordnung - Stand: 31. August 2015 (PDF)
  • Verordnung über Tabakerzeugnisse - Stand: 22. Dezember 2014  (PDF)
  • Vorläufiges Tabakgesetz - Stand 03. Dezember  2015  (PDF)
  • Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken - Stand 21. Mai 2012 (PDF)