Tabaksteuer
Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die ertragreichste Verbrauchsteuer. 2021betrugen die Netto-Einnahmen der Tabaksteuer nach Banderolenbezug über 14,7 Mrd. Euro. Das waren 0,5% mehr als im Vorjahr.
Die über die Zigarette erzielte Steuer macht mit 12,3 Mrd. Euro den Hauptanteil bei den Tabaksteuereinnahmen aus (83,6%).
Die letzten Jahre waren von einer großen Stabilität bei den Tabaksteuereinnahmen geprägt, nicht zuletzt haben planbare kleinere Steuerschritte aufgezeigt, dass damit höhere und stabilere Einnahmen aus der Tabaksteuer zu erzielen sind. Die fünfstufige Tabaksteuererhöhung ist 2015 ausgelaufen,, lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststeuer wurde bei Zigaretten und Feinschnitt jährlich zum 15. Februar angepasst.
Zum 1. Januar 2022 werden die Tabaksteuersätze erneut erhöht. Durch das wird die Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt in vier Stufen bis zum Jahr 2026 angehoben. Bei Zigarren/Zigarillos sowie Pfeifentabak wird die Mindeststeuer in 2 Stufen angepasst. Zusätzlich werden Wasserpfeifentabak und sogenannte Heat-not-Burn Produkte (Tabakerhitzer) in vier Schritten mit einer Zusatzsteuer belastet. Im Ergebnis führt die Zusatzsteuer zu einer vergleichbaren Höhe wie bei der Zigarette. Bisher unterlagen Shisha-Tabak und Tabakerhitzer nur der Pfeifentabaksteuer. Auch die Substanzen für E-Zigaretten werden erstmals zum 01. Juli 2022 stufenweise bis 2026 auf Milliliterbasis besteuert.
Rechtliches
Europa
- EU-Richtlinie 2011/64/EU vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierter Text) (PDF)
- EU-Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchssteuersystems (Neufassung) (PDF)
Deutschland