Zusatzstoffe

Was sind Zusatzstoffe?

Alle Stoffe, die einem Tabakerzeugnis zugesetzt werden - bis auf den Tabak selber - werden als Zusatzstoff bezeichnet. Dazu gehören Aromen, die den Geschmack des Rauches markenspezifisch abrunden, aber auch die vielen Stoffe, die man für den Filter, das Papier oder den Markenstempel benötigt. Viele Zusatzstoffe sind wichtig, um die gleichbleibend hohen Qualitätsstandards zu erfüllen und den Ansprüchen des Konsumenten gerecht zu werden, wie z.B. ein regelmäßiges Abbrennen der Zigarette. Derzeit werden für die Herstellung von Zigaretten in Deutschland insgesamt ca. 500 Zusatzstoffe verwendet. Für die Herstellung einer bestimmten Marke wird aber jeweils nur ein kleiner Teil dieser 500 Substanzen eingesetzt. Informationen zu den produktspezifischen Auflistungen sind auf den Internetseiten der Mitgliedsfirmen und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht.

Regelung der Zusatzstoffe

Bis zum 19. Mai 2016 wurde die Verwendung von Zusatzstoffen durch das deutsche Lebensmittelrecht und die deutsche Tabakverordnung (TVO) geregelt. Mit Umsetzung der Europäischen Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU in deutsches Recht gelten seit dem 20. Mai 2016 das neue Tabakerzeugnisgesetz und die neue Tabakerzeugnisverordnung.

Diese neuen Regelungen sehen vor, dass Zigaretten und Tabake zum Selbstdrehen nicht mehr übermäßig aromatisiert werden dürfen, z.B. auffallend nach Vanille oder Frucht riechen dürfen. Unter dieses Verbot fällt auch Menthol, allerdings dürfen Mentholzigaretten noch bis Mai 2020 in Deutschland verkauft werden. Das Gesetz schreibt weiter vor, dass Stoffe wie Vitamine, die den Eindruck erwecken könnten, dass sie das Produkt weniger schädlich machen könnten, nicht verwendet werden dürfen.

Die für die Herstellung von Tabakprodukten wesentlichen Zusatzstoffe sind weiterhin erlaubt; natürlich nur, wenn sie das Tabakprodukt nicht gesundheitsschädlicher machen.

Offenlegung verwendeter Zusatzstoffe

Seit dem Jahr 2002 übermitteln die Hersteller regelmäßig an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für jedes einzelne Produkt alle verwendeten Zusatzstoffe mit genauen Mengenangaben, sowie die Funktion des Zusatzstoffes. Darüber hinaus fügen die Hersteller sämtliche vorliegenden toxikologischen Daten bei, insbesondere hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen und unter dem Gesichtspunkt süchtig machender Wirkung. Außerdem werden die nach DIN/ISO-Methoden ermittelten Werte für Kohlenmonoxid, Kondensat und Nikotin im Rauch einer Zigarette den Behörden gemeldet.

Im Rahmen des europäischen Projekts PITOC (Public Information Tobacco Control)  haben das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und das Niederländische Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt (RIVM) Informations- und Datenblätter zu 14 Tabakzusatzstoffen erstellt, um Konsumenten in ganz Europa über die Risiken bezüglich der Toxizität und dem „Abhängigkeitspotential“ der Zusatzstoffe zu informieren.

Die Auswahl berücksichtigt Tabakzusatzstoffe, von denen angenommen wurde, dass sie  aufgrund ihrer chemischen Struktur das größte gesundheitliche Risiko darstellen, sowie Zusatzstoffe, die in größeren Mengen oder häufig verwendet werden. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

  • Ammoniumverbindungen
  • Dörrpflaumensaftkonzentrat
  • 2-Furfural
  • Glyzerin
  • Guarkernmehl
  • Johannisbrot
  • Kakao
  • Lakritz
  • Menthol
  • Propylenglykol
  • Sorbit
  • Vanillin
  • Zellulose
  • Zucker

Am 13. September 2012 veröffentlichten die Forschungsinstitute ihre in Eigenverantwortung verfassten Informationsblätter. Die Dokumente wurden von allen Partnern (19 Behörden und öffentliche Einrichtungen aus 17 europäischen Staaten) in die jeweiligen Landessprachen übersetzt und im Internet veröffentlicht.

Durch das EU-Projekt PITOC wurden Factsheets über die Funktionsweise von Zusatzstoffen und deren Wirkung auf die Gesundheit veröffentlicht. In  den Dokumenten des Projektes werden jedoch Vorwürfe gegenüber Zusatzstoffen geäußert, welche die Mitglieder des DZV unter Berufung auf die vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse richtigstellen möchten:

Zusatzstoffe dienen zur Differenzierung im Wettbewerb

Tabakproduktherstellern nutzen Zusatzstoffe, um ein Produkt innerhalb des Marktes unterscheidbar zu machen und um einen markentypischen Geschmacks- und Geruchseindruck zu erreichen. Darüberhinaus gewährleisten Zusatzstoffe die gleichbleibende Qualität des Produktes.

Der deutsche Zigarettenmarkt ist durch einen intensiven Wettbewerb der Hersteller und ihrer Marken und Produkte gekennzeichnet. Zusatzstoffe sind neben der Tabakmischung, der Packungsgestaltung, dem Preis und Image einer Marke ein wesentliches Mittel zur Produktdifferenzierung.

Die Verwendung von Zusatzstoffen ist in Deutschland klar geregelt

Die Verwendung von Zusatzstoffen für den deutschen Zigarettenmarkt wird durch das vorläufige Tabakgesetz und die deutsche Tabakverordnung (TVO) geregelt. Viele der verwendeten Tabakzusatzstoffe sind natürliche, oder naturidentische Substanzen oder Auszüge. Die meisten dieser Zusatzstoffe sind allgemein als sicher anerkannt („generally recognised as safe“ - GRAS) für die orale Aufnahme und den Zusatz in Lebensmitteln und / oder aufgelistet in der sogenannten FEMA-Liste (Flavour and Extract Manufactures Association). Der US-amerikanische Verband bewertet seit 1960 die Sicherheit von Lebensmittelzusätzen nach allgemein anerkannten Methoden. Hervorzuheben ist, dass als Tabakzusatzstoffe auch Substanzen eingesetzt werden, die bereits als tabakeigene Inhaltsstoffe in substantiellen Mengen im Ausgangsmaterial, dem Tabakblatt, enthalten sind. Prominente Beispiele hierfür sind Zucker oder Zellulose.

Tabakprodukte-Hersteller befürworten wissenschaftlich begründete Regulierung von Zusatzstoffen

Ein Verbot oder eine Zulassung eines Zusatzstoffes sollte auf einer umfassenden wissenschaftlichen und für Tabakerzeugnisse relevanten Bewertung mit validierten Prüfkriterien basieren. Dabei sollte im Sinne des Verbraucherschutzes die Frage beantwortet werden, ob ein Zusatzstoff die gesundheitlichen Risiken, die mit dem Rauchen verbunden sind, erhöht.

Wissenschaftlich anerkannte Kriterien zur Bewertung von Zusatzstoffen und harmonisierte Prüfstrategien würden einen verlässlichen Rahmen schaffen, der für alle Beteiligten – Verbraucher, Regulierungsbehörden und Hersteller – gleichermaßen akzeptabel ist.

Allgemeingültige Vorgaben für die Bewertung von Zusatzstoffen fehlen

Die Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen sind zur Offenlegung sämtlicher verwendeter Zusatzstoffe verpflichtet. Sie übermitteln seit 2002 jährlich alle Informationen zu den bei der Herstellung verwendeten Zusatzstoffen an die jeweils zuständige Behörde, einschließlich der zur Verfügung stehenden toxikologischen Daten.

Bisher gibt es aber keine Vorgaben, welche Testverfahren für eine toxikologische Bewertung oder eine suchtverstärkende Wirkung der Zusatzstoffe verwendet werden sollen und wie diese Daten verbindlich bewertet werden können. Die Mitgliedsfirmen haben daher eigene Produkt-Monitoring-Programme zur Bewertung der einzelnen Zusatzstoffe etabliert. Wissenschaftler der Unternehmen publizieren seit Jahren toxikologische Daten zu Zusatzstoffen. Die bisher veröffentlichten Daten zeigen, dass die verwendeten Zusatzstoffe die dem Tabakrauch eigene Toxizität nicht erhöhen.

Die EU-Kommission hat es bis heute versäumt, sich ernsthaft mit dem Thema einer wissenschaftlichen Bewertung von Zusatzstoffen für Tabakprodukte zu beschäftigen. Nach unserem Kenntnisstand liegen bis heute weder eine Analyse noch eine Bewertung der an die Behörden übermittelten Daten vor. Ebenso wenig steht ein geeignetes Instrument oder Forum zur Verfügung, um die zweifelsfrei vorhandenen und sehr umfangreichen Erkenntnisse objektiv und im Sinne ihrer wissenschaftlichen Relevanz zu diskutieren und damit geeignete Vorlagen für eine Regulierung zu entwickeln.

Zusatzstoffe erleichtern weder den Einstieg in das Rauchen noch erschweren sie das Aufhören oder machen das Produkt für Jugendliche „attraktiver“

Der Zigarettenindustrie wird in den PITOC-Dokumenten vorgeworfen, dass sie verschiedene Zusatzstoffe bewusst einsetzt, um die Abhängigkeit des Rauchers zu verstärken, um Zigaretten für Jugendliche „attraktiver“ zu machen oder um Jugendlichen den Einstieg in das Rauchen zu erleichtern.

Diese Vorwürfe stehen in eklatantem Widerspruch zum wissenschaftlichen Erkenntnisstand und der Gesetzeslage. Verkauf und Vermarktung von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 Jahren sind in Deutschland verboten. Dieses Verbot unterstützen unsere Mitgliedsunternehmen. Zudem gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die bestätigen würden, dass die verwendeten Zusatzstoffe suchtsteigernd wirken oder eine eventuell süchtig machende Wirkung von Tabakerzeugnissen verstärken könnten. Es sind uns keinerlei belastbare Erkenntnisse bekannt, dass die Verwendung von Zusatzstoffen die Entscheidung von Jugendlichen beeinflusst, mit dem Rauchen zu beginnen.

Für eine wissenschaftlich fundierte Regulierung von Tabakzusatzstoffen kann der Begriff „Attraktivität“ nicht verwendet werden. Es gibt weder validierte Methoden, noch liegt eine gesicherte Datenbasis zur Messung oder Bewertung der „Attraktivität“ von Tabakerzeugnissen durch Zusatzstoffe vor. Sollte die EU-Kommission weiterhin überlegen, Restriktionen für Zusatzstoffe einzuführen, dann muss eine derartige Maßnahme durch eindeutige Definitionen und belastbare wissenschaftliche Nachweise untermauert werden.

Unsere Position wird durch die wissenschaftliche Expertengruppe der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks/SCENIHR) unterstützt. SCENIHR kommt zu dem klaren Schluss, dass kein Zusatzstoff identifiziert werden konnte, der für sich selber eine süchtig machende Wirkung besitzt und dass es keine Anhaltspunkte für eine Verstärkung der süchtig machenden Wirkung von Nikotin durch Zusatzstoffe gibt. Bezüglich des Beitrages von Zusatzstoffen zur „Attraktivität“ eines Tabakproduktes können die Experten keine eindeutigen Schlussfolgerungen ziehen.

Trotz vorhandenem umfangreichen wissenschaftlichen Datenmaterial, dass die Vorwürfe gegen die von der Industrie verwendeten Zusatzstoffe zu entkräften vermag, werden diese Vorwürfe gegenüber einzelnen Zusatzstoffen immer wieder von neuem aufgegriffen.

Nicht alle im PITOC-Dokument erwähnten Inhaltsstoffe des Tabakrauchs sind Zusatzstoffe

Zusätzlich werden in den PITOC-Dokumenten auch Inhaltsstoffe des Tabakrauchs erwähnt, bei denen es sich keineswegs um zugesetzte Stoffe handelt (bspw. 2-Furfural und Acetaldehyd). Diese Stoffe entstehen erst beim Verbrennungsprozess, zum Teil aus der Reaktion von Stoffen, die natürlicherweise im Tabak enthalten sind.

Europa

  • Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (PDF)

Deutschland

  • Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom 27. April 2016 (PDF) - Stand 17.05.2017
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse vom 4. April 2016 (PDF)

Alle in Deutschland geltenden Gesetze und Verordnungen über Tabakerzeugnisse sind im Internet unter www.gesetze-im-internet.de zu finden.

Publikationen

  • Erhöhte Gesundheitsgefährdung durch Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen – Konsequenzen für die Produktregulation. DKFZ, 2005
  • ASH-Paper: Tobacco additives: Cigarette engineering and nicotine addiction, Bates, C., Jarvis, M., and Connolly, G. (1999) pp 1-22, Action on Smoking and Health, London